4. Mai 2023

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Schweizer Eisenbahn

Rückkauf der Schweizerische Nordostbahn

Nordostbahn Hauptbahnhof Zürich Rückkauf
Der Hauptbahnhof Zürich wurde durch die Schweizerische Nordostbahn errichtet. Dieses Bild ist kurz vor dem Rückkauf der NOB durch den Bund um 1900 aufgenommen worden.
Bild: Unknown authorUnknown author, Zürich HB um 1900, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons

Die Schweizerische Nordostbahn war eine sehr einflussreiche Eisenbahngesellschaft, die NOB zu Kontrollieren heisst grossen Einfluss auf das Eisenbahnnetz zu haben. Den die Nordostbahn Betrieb nicht nur Ihre Eigenen Linien, sie war auch zur Hälfte an der Bözbergbahn und Aargauischen Südbahn beteiligt, die den Verkehr Richtung Gotthard Kontrollierte. Die Übernahme der Nordostbahn durch den Bund hätte enorme Macht bedeutet. In den 1880er Jahren wurde der Eidgenossenschaft mehrmals grosse Aktienpakete der Schweizerischen Nordostbahn angeboten, mit dem Kauf dieser Aktien wäre zumindest eine Stimmen Mehrheit möglich gewesen.

Auch eine Ordentlicher Rückkauf durch den Bund wäre 1883 möglich gewesen, doch beides scheiterte aus unterschiedlichen Gründen.

Rückkaufgesetz

Erst mit dem Rückkaufsgesetz von 1897 und der Zustimmung des Schweizer Volks am 20.Februar 1898 wurde es eng für die Nordostbahn. Der Bundesrat war entschlossen in Rückkauf jetzt endlich in die Wege zu leiten, denn er entschied gleich kurz nach der Abstimmung das das Gesetz gleich in Kraft tritt. Das War auch nötig, weil die ersten Konzessionen in der Woche nach der Volksabstimmung gekündigt werden mussten. Die ersten Bahnlinien der NOB die der Rückkauf angekündigt wurden, waren jene die die NOB aus der Konkursmasse der Schweizerischen Nationalbahn erworben hatte. Diese SNB Ostsektion Strecken waren sicherlich nicht die Lukrativsten die die NOB besass, doch war es wichtig dies zu tun um zu zeigen das es der Bund ernst meint. 

Im Rückkaufsgesetz wurde bereits auf die Besonderheit der Nordostbahn strecken hingewiesen, mit dem Fehlendem Einheitlichen Rückkaufstermin, gegen den sich die NOB erfolgreich wehren konnte. Dem Bundesrat blieb nichts anderes übrig jede einzelne Konzession separat den Rückkauf anzukünden. Ihm blieb nichts anderes übrig so lange die NOB sich nicht auf einen Freihändigen Ankauf einwilligte.

Die Bundesbehörden konnten den Konzessionsgemässen Rückkauf der Folgenden Eisenbahnstrecken der Schweizerischen Nordostbahn ankünden.

Bis zum 25.Februar 1898

  • Winterthur-Etzwilen-Ramsen (Grenze)
  • Etzwilen-Konstanz  
  • Emmishofen-Kreuzlingen 

Bis zum 30.April 1898

  • Romanshorn-Winterthur- Zürich -Aarau
  • Rorschach – Konstanz 
  • Turgi-Waldshut 
  • Winterthur-Schaffhausen 

Bis zum 30.April 1900

  • Eglisau-Neuhausen 

Bis zum 7. Juni 1898

Bis zum 20.Dezember 1898

  • Koblenz-Stein, hälftiger Anteile

Bis zum 21.Dezember 1898

  • Winterthur-Bülach-Eglisau-Weiach 
  • Weiach-Koblenz 

Bis zum 22.Dezember 1898

  • Niederglatt – Otelfingen 
  • Otelfingen – Wettingen 

Bis zum 19.Juli 1899

  • Zürich-Richterswil 

Bis zum 31.Januar 1900

  • Richterswil-Ziegelbrücke 
  • Ziegelbrücke – Näfels-(Glarus)

Für Die Aargauische Südbahn, wo die Nordostbahn zur Hälfte besass, gab es zwei Rückkaufstermine. Für die Strecken auf den Kantonsgebiete von Zug und Luzern war es der 2.Mai 1898, für die Aargauer und Schwyzer Streckenabschnitte galt der 30.April 1904

Das Netz der NOB umfasste 1898 697.5km Streckenkilometer, wovon der Bund nur 427.8km den Rückkauf ankündigte. Bei den restlichen 269.7km waren den Bundesbehörden noch die Händegebunden da bei dehnen Linien der Rückkaufstermin noch weit in der Zukunft war.

Es handelte sich um die Linien:

  • Glarus-Linthal
  • Oerlikon-Bülach 
  • Oberglatt-Dielsdorf-Niederweningen 
  • Zürich-Meilen-Rapperswil 
  • Effretikon-Wetzikon-Hinwil
  • Sulgen-Gossau
  • Thalwil-Zug 
  • Altstetten-Zug-Luzern 
  • Wohlen-Bremgarten (NOB Anteil)

Die Nordostbahn durch den Bund einzuverleiben war daher nicht so einfach, den die NOB wehrte sich am Anfang mit allen mittel, die ihr zustand. 

Da die Eidgenossenschaft nicht die ganze NOB Rückkaufen konnte, eine Übernahme der ganzen NOB war nur bei einem Freihändigen kauf möglich, doch der Veräusserer musste diesem Vertrag auch zustimmen, was im Fall der NOB lange Zeit nicht der Fall war.

So blieb nichts anderes übrig wie jede Linie den rückkaufswert separat zu errechnen, was im Fall der NOB sehr zeitaufwändig und kompliziert gewesen war. Es gab auch interpretationsspielraum, was zu heftigen Meinungsverschiedenheiten führte. Irgendwann sah die Nordostbahn ein das es sinnvoller ist die NOB als Ganzes dem Bund zu verkaufen.

Einigung für einen Freihändigen kauf der NOB

Als man grundsätzlich sich geeinigt hatte die NOB Freihändig zu kaufen, ging es doch recht schnell. Am 1.Juni 1901 konnte einen Kaufvertrag mit der NOB abgeschlossen werden, der Vertrag musste bis zum 15. Dezember 1901 durch die Bundesversammlung und durch die Generalversammlung der Schweizerischen Nordostbahn genehmigt werden. Für die Genehmigung des Vertrages gab es bei der NOB Verzögerungen, die Generalversammlung musste zweimal zusammenkommen weil das erste Mal zu wenige Aktionäre anwesend waren um das Geschäft zu behandeln.

Bekanntlich besass die Schweizerische Nordostbahn nicht nur Eisenbahnlinien, sondern auch Beteiligungen an Gemeinschaftsbahnen sowie Dampfschifffahrtslinien auf dem Boden- und Zürichsee. Die Schifffahrt auf dem Zürichsee wurde in der Übergangszeit bis die Bundesbahnen den Eigenbetrieb aufnahmen veräussert. 

Der Kaufvertrag der NOB war im Wesentlichen gleich wie jener der Schweizerischen Centralbahn, mit der Besonderheit das die NOB auslandstrecken Besass wo die Bundesbehörden die erforderliche Konzession beim Grossherzogtum Baden einholen mussten. 

Was kostete die Nordostbahn dem Bund

Die Eidgenossenschaft bezahlte der Nordostbahn-Gesellschaft Fr. 82Mio., wovon nur ein sehr kleiner Teil im bar bezahlt wurde, gerade mal Fr. 2’000’000.- entrichtete die Eidgenossenschaft in bar. Fr. 80’000’000.- wurden mittels Bundesobligationen von 1899, die sogenannten Bundesbahnanleihen zu 3% entrichtet.  

Da der Kauf der NOB rückwirkend war, wurde eine Zinsvergütung vereinbart, der Aktivsaldo der NOB vom 31.12.1900 blieb bei der NOB. Die Schweizerische Nordostbahn führte die Geschäfte bis zur Übergabe an die Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen auf Rechnung des Bundes. 

Der Übergang von der Nordostbahn zur Kreisdirektion

Wie vertraglich vereinbart führten die Organe der Schweizerischen Nordostbahn die Geschäfte bis zum 31.Dezember 1901 auf Rechnung des Bundes. Auf den 1. Januar 1902 übernahm die Organe der Schweizerischen Bundesbahnen die Betriebsführung. Die bisherige Direktion der NOB wurde die Kreisdirektion Zürich. Erst auf den 1. Januar 1903 wurden einige Linien und die Schifffahrt auf dem Bodensee in die Kreisdirektion St. Gallen umgeteilt.

Der Bund Verpflichtete sich bis zum 1.Mai1903, die Beamten und Angestellten der Schweizerischen Nordostbahn zu den bestehenden Anstellungsbedingungen zu beschäftigen. Auf den 1. Mai1903 wurde ein Eigenes Personalgesetzt für die Beamten der Bundesbahnen in Kraft gesetzt. 

Die Angestellten konnten, soweit es möglich war ihren angestammten Arbeitsplatz unter SBB Regie behalten, auch verpflichtet sich der Bund Die Hilfskassen Leistungen zu übernehmen. 

Schweizer Eisenbahngeschichte

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Bahnlinie Winterthur Bülach Koblenz

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Rückkauf der Schweizerische Nordostbahn - nordostbahn

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